Adoption - wie geht das?
5 Schritte zum neuen Familienmitglied
1.) Wir bitten um den wahrheitsgemäß ausgefüllten Auskunftsbogen. Dieser dient dazu, um die Adoptanten etwas besser kennenzulernen, wie die aktuellen Wohnverhältnisse gegeben sind und welche Haltung vorgenommen wird. All die zusammen gestellten Fragen auf dem Bogen sind für uns sehr wichtig und dient dazu das “richtige” Tier der “richtigen” Familie vorzustellen und auch zum Schutze unserer Pflegefamilien um sinnlose Tierbesuche zu vermeiden!
Sollte keine Adoption zustande kommen wird der Auskunftsbogen vernichtet! Sollte ein Fellnäschen mit Schutzvertrag adoptiert werden bleibt der Auskunftsbogen als Bestandteil beim Schutzvertrag und wird gemeinsam archiviert!
2.) Ein Besuchstermin wird folglich vereinbart. Nun können evtl. Adoptanten das Wunschtier besuchen und kennen lernen!
3.) Es werden Vorkontrollen per Video durchgeführt, um evtl. noch auf nötige Veränderungen oder Ergänzungen hinzuweisen, wie z.B. Sicherung des Balkons, Sicherung des Gartens (bei Hunden), oder Prüfung auf Giftpflanzen usw.
4.) Wenn somit alles von beiden Seiten perfekt passt und das Seelentier gewählt wurde, wird ein Termin zur Abholung Ihres Adoptivkätzchens vereinbart.
5.) Beim Abholungstermin wird der Schutzvertrag besprochen und unterzeichnet, sowie die Schutzgebühr eingehoben.
Häufige Fragen
Was ist ein Schutzvertrag?
Dort sind verschieden Vertragspunkte angeführt welche rein zum Schutz des Schützlings dienen und wie man sich in verschieden Situationen verhalten sollte!.
Weiters verpflichtet man sich dazu das Ö-Tierschutzgesetz einzuhalten.
Was ist eine Schutzgebühr?
Die Schutzgebühr wird individuell angepasst (siehe unten). Die Schützlinge werden bei uns medizinisch versorgt, gechipt, geimpft, gegen Parasiten behandelt und kastriert (wenn über 2 kg Körpergewicht).
Weiters benötigen unsere Schützlinge Futtermittel, Katzenstreu und verschiedene Verbrauchsgegenstände und man bedenke das unsere Notfellchen oft sehr krank bei uns stranden!
Da alles sehr viel Geld kostet und um die Versorgung der Schützlinge auch weiterhin gewährleisten zu können ist die Schutzgebühr ein kleiner Beitrag das sich das Rad des Tierschutzes weiter drehen kann!
Es prüfe wer sich ewig bindet
Bei einer Adoption sollte man sich ein bisschen in Geduld üben. Alle Schritte werden sorgfältig abgearbeitet und mit bestem Wissen und Gewissen erledigt. Wir arbeiten ehrenamtlich und haben alle auch einen anderen 40 Std. Job, somit können wir nur in unserer Freizeit für den TSV tätig sein – also bitten wir um Verständnis dass manches etwas dauern kann.
Auch zu erwähnen ist, dass wir nicht wahllos vermitteln nur um Platz zu schaffen. Jedes Tierchen hat das Recht auf das beste Zuhause und das wird gesucht und geprüft. Die Qualität und Quantität unserer Arbeit darf und wird niemals Leiden, egal wie überfüllt wir auch sein mögen!
Unsere Betreuungsgebiete
Wir betreuen die Bezirke Ried im Innkreis, Schärding und teilweise Grieskirchen. Wir haben nur Tiere aus unseren Bezirken in unserer Obhut und keine Tiere aus dem Ausland.
Wir haben trauriger Weise genug Leid vor unseren Haustüren hier im Inn4tel!
Vermittelt werden die Tiere nach ganz Österreich und Deutschland.
Adoption abgeschlossen
Ist eine Adoption erfolgt, fügen wir die neue Familie zu unserer Geheimen Gruppe auf Facebook hinzu – dort sind alle Adoptanten und tauschen sich auf wunderbare Weise aus. Wir freuen uns über jedes einzelne Foto was dort eingestellt wird und wir haben somit kaum eine Veranlassung je eine Kontrolle danach durch zuführen – wir vertrauen!
Sollte man nicht auf Facebook sein, stehen wir per WhatsApp oder per Telefon oder Email zur Verfügung!
Schutzgebühren für ein Tierschutztier
Katzen
Kastriert, geimpft, gechipt, Parasiten frei | 150,00,- € |
Gechipt, geimpft, Parasiten frei | 100,00,- € |
1.) Tierschutztiere mit Einschränkungen oder bleibenden gesundheitlichen Schäden werden gesondert vereinbart!
2.) Kastrationen sind gesetzlich bei Katzen Pflicht!!! Die Bestätigung, falls das Katzerl unkastriert auf Grund seines jungen Alters abgegeben wurde, muss dem TSV nachgereicht werden. Dies ist ein Bestandteil des Schutzvertrages, bei Nichteinhaltung kann die Kastration durch den Tierschutzverein veranlasst werden oder das Kätzchen zurück geholt werden!!!
3.) Schutzgebühren für Tierschutztiere können in bestimmten Ausnahmefällen individuell angepasst werden!
sEit 2005
Kastrationspflicht
Die Kastrationspflicht für Katzen seit 2005 im österreichischen Tierschutzgesetz verankert!
INFO - Eine Katze zieht ein
Kein Freigang für junge Katzen - WARUM?
